KGV Lausa e.V.

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Kleingärtnerverein in Dresden Weixdorf


 

Einladung zur Mitgliederversammlung 2025

inkl. Tagesordnung & Infos zur Vorstandswahl

Gartentipps Oktober

Gartentipps

Was kann im Oktober im Garten getan werden?

Anlage 5 vom 16.11.24 der Rahmenkleingartenordnung des Landesverbandes Sachsen der Kleingärtner e.V.

Berechnen der kleingärtnerischen Nutzfläche

Wie groß muss die Anbaufläche sein?
Das Bundeskleingartengesetz bestimmt in § 1 Abs. (1) Nr. 1, dass der Kleingarten „dem Nutzer (Kleingärtner) zur nichterwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung, insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf …. dient (kleingärtnerische Nutzung)“. Ein Urteil des BGH vom 17.06.2004 (III ZR 281/03) präzisiert in Leitsatz c) zur Größe der kleingärtnerischen Nutzfläche: „Dies ist in der Regel anzunehmen, wenn wenigstens 1/3 der Fläche zum Anbau von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf genutzt wird“.

Beschluss des Gesamtvorstandes des Landesverbandes Sachsen der Kleingärtner e.V. vom 27.04.24

Änderung der Rahmenkleingartenordnung, Punkt 2.3 vom 15.11.19

2.3 Pflanzen im Kleingarten (Auszug)
Einige Pflanzenarten dürfen aus unterschiedlichen Gründen nicht im Kleingarten kultiviert werden (Wuchsstärke, Krankheitsübertragung, Invasivität). Der Anbau von Cannabispflanzen i. S. v. Art. 1 § 1 Nr. 7. – 9. Cannabisgesetz ist verboten. ...

Beauftragung zur Anpassung der aktuellen Vorlagen der Unterpachtverträge des LSK (Verwaltungsvollmacht und Zwischenpachtvertrag) an unsere Vertragsanwälte zum Verbot des Anbaus von Cannabispflanzen i. S. v. Art. 1 § 1 Nr. 7. – 9. Cannabisgesetz. Beschlussfassung des Gesamtvorstandes in Dresden am 27.04.2024

Beschluss des Gesamtvorstandes des Landesverbandes Sachsen der Kleingärtner e.V. vom 16.11.24

Änderung der Rahmenkleingartenordnung, Punkt 7.2 vom 15.11.19

7.2 Verhalten in der KGA
Der Pächter, seine Angehörigen und von ihm beauftragte Dritte haben sich jederzeit so zu verhalten, dass keine andere Person und die Gemeinschaft mehr als nach den Umständen unvermeidbar gestört werden. Eine den Nachbarn belästigende und den Erholungswert beeinträchtigende Geräuschverursachung ist zu unterlassen. Über die Nutzungszeiten von Geräten mit starker Geräuschbelästigung entscheidet der Verein unter Beachtung der örtlichen Vorschriften (Polizeiverordnungen).
Der Konsum von Cannabis ist auf Gemeinschaftsflächen verboten. Im Übrigen sind die Bestimmungen des Cannabisgesetzes einzuhalten.

Beschlussfassung des Gesamtvorstandes in Meerane am 16.11.2024